Manche Kinder entwickeln Sprache langsamer oder zeigen Auffälligkeiten in der sprachlichen Entwicklung. Dazu zählen unter anderem ein verspäteter Sprechbeginn („Late Talker“), Schwierigkeiten beim Grammatikaufbau, ein eingeschränkter Wortschatz oder Probleme beim Sprachverständnis.
Unsere Behandlungsfelder im Überblick
Behandlungsfelder für Kinder und Jugendliche
Hierbei handelt es sich um Schwierigkeiten bei der Lautbildung und Aussprache, beispielsweise bei einem Lispeln oder dem fehlerhaften Bilden bestimmter Laute.
Betroffene haben Schwierigkeiten dabei, Gehörtes richtig zu verarbeiten und einzuordnen. Dies kann sich beispielsweise auf das Lesen- und Schreibenlernen auswirken.
Redeflussstörungen können sich durch stockendes, beschleunigtes oder schwer verständliches Sprechen bemerkbar machen.
Eine überlastete oder auffällige Stimme kann sich bei Kindern durch Heiserkeit, eine raue Stimme oder Beschwerden beim Sprechen zeigen.
Dabei verändert sich der Stimmklang durch eine gestörte Luftführung über die Nase. Die Sprache kann dadurch auffällig näselnd wirken.
Probleme bei der Nahrungsaufnahme können bereits im frühen Kindesalter auftreten, beispielsweise nach längerer Sondenernährung oder im Zusammenhang mit bestimmten Entwicklungsbesonderheiten.
Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten können auch im Zusammenhang mit neurologischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auftreten, etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen, Hörbeeinträchtigungen oder cerebralen Bewegungsstörungen.
Mutismus beschreibt ein situationsabhängiges oder vollständiges Schweigen, obwohl die körperlichen Voraussetzungen zum Sprechen vorhanden sind.
Behandlungsfelder für Erwachsene
Sprachstörungen infolge neurologischer Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma.
Schluckstörungen, die unter anderem bei neurologischen Erkrankungen, nach operativen Eingriffen oder altersbedingt auftreten können.
Beeinträchtigungen des Sprechens durch Störungen der Sprechmotorik. Dabei können Atmung, Stimme und Artikulation betroffen sein, beispielsweise infolge neurologischer Erkrankungen.
Lähmungen der Gesichts- und Lippenmuskulatur durch eine Schädigung des Gesichtsnervs.
Einschränkungen der Stimme durch Fehlbelastung, organische Ursachen oder psychische Belastungen wie Stress.
Störungen des Redeflusses, die sich durch stockendes, beschleunigtes oder unregelmäßiges Sprechen äußern können.
Fehlfunktionen der Mund- und Gesichtsmuskulatur, die Auswirkungen auf Sprechen, Schlucken oder die Mundhaltung haben können.
Probleme bei der Lautbildung und Aussprache, beispielsweise bei Lispeln oder im Zusammenhang mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildungen.
Beratung und Anleitung von Angehörigen zur unterstützenden Begleitung im Alltag.
Häufige Fragen und Antworten:
Aktuell besteht keine Warteliste. Neue Patientinnen und Patienten werden zeitnah aufgenommen und erhalten schnellstmöglich einen Termin.
Ja, sofern eine entsprechende Verordnung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt vorliegt, führen wir die logopädische Behandlung auch im häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung durch.
Wir behandeln Menschen jeden Alters – vom Säuglingsalter bis ins Erwachsenenalter.
In der Regel wird der logopädische Behandlungsbedarf durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Heilmittelverordnung. Danach können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, um einen Termin für ein Erstgespräch bzw. die logopädische Erstbefundung zu vereinbaren.
Termine können telefonisch vereinbart oder angepasst werden. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage oder Terminänderung spätestens 24 Stunden im Voraus.
Wir bemühen uns stets, Ihnen einen passenden Ersatztermin anzubieten.
Die logopädische Therapie gehört zur medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: vollständige Kostenübernahme
- Erwachsene: Übernahme von 90 % der Behandlungskosten
Ja, in unserer Praxis behandeln wir sowohl gesetzlich als auch privatversicherte Patientinnen und Patienten.
Eine logopädische Therapie kann bei Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- oder Schluckstörungen von verschiedenen Fachärzten verordnet werden, darunter:
- Allgemeinmediziner
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Zahnärzte, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Nach Erhalt einer ärztlichen Verordnung können Sie online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich einen Termin vereinbaren. Sollten Unsicherheiten bestehen, ob ein logopädischer Behandlungsbedarf vorliegt, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Die logopädische Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt und dauert – je nach Störungsbild – 30, 45 oder 60 Minuten.
Unser Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit unserer Patientinnen und Patienten durch eine individuell abgestimmte Therapie gezielt zu fördern, zu verbessern oder wiederherzustellen. Dazu gehören:
- eine ausführliche Anamnese und Diagnostik
- eine persönliche und verständliche Beratung
- eine fachlich fundierte Therapie
Zusätzlich erhalten Sie praktische Hinweise für den Alltag sowie Übungen zur Unterstützung des Therapieverlaufs. Regelmäßige Therapietermine und das eigenständige Üben zuhause tragen wesentlich zum Therapieerfolg bei.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Folgendes mit:
- die ärztliche Verordnung (nicht älter als 28 Tage)
- vorhandene Arztberichte oder Therapieberichte
- ggf. Unterlagen aus Kuraufenthalten oder Vorbehandlungen
- Gelbes Kinder Untersuchungsheft („U-Heft“)
Da bei Kindern häufig spielerisch und teilweise auf dem Boden gearbeitet wird, sind Hausschuhe oder rutschfeste Socken empfehlenswert. Für Erwachsene stehen Überziehschuhe zur Verfügung.
Die Häufigkeit der Therapie richtet sich nach dem jeweiligen Störungsbild, der Belastbarkeit sowie der individuellen Situation der Patientinnen und Patienten. In der Regel findet die Therapie ein- bis dreimal pro Woche statt.
Die Dauer einer Behandlungseinheit beträgt – je nach ärztlicher Verordnung – 30, 45 oder 60 Minuten.
Im Verlauf der Therapie erhalten Sie individuell abgestimmte Übungen für zuhause, die den Therapieverlauf sinnvoll unterstützen können.
Wichtig für einen erfolgreichen Therapieverlauf sind unter anderem:
- regelmäßige Therapietermine
- das eigenständige Üben zuhause
- Geduld und Kontinuität
Je nach Störungsbild kann eine Therapie auch langfristig begleitend oder stabilisierend ausgerichtet sein.
Der erste Termin findet in der Regel gemeinsam mit einer Bezugsperson statt. Dabei besprechen wir die bisherige Entwicklung sowie wichtige Informationen zum Alltag und zur aktuellen Situation.
Ob Eltern oder Bezugspersonen bei weiteren Therapieterminen anwesend sind, entscheiden wir individuell – abhängig vom Alter, Charakter und den Bedürfnissen des Kindes.
Wichtig ist vor allem:
- dem Kind Zeit zum Ankommen zu geben
- den Lernprozess geduldig zu begleiten
- offene Fragen jederzeit anzusprechen

